Die Bedingungen für die Nutzung von SnackGo – fair, klar und verständlich.
Stand: Juni 2026Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Plattform-AGB von SnackGo.
Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Plattform-AGB von SnackGo für alle registrierten Automatenbetreiber.
Im Falle von Widersprüchen gehen diese Betreiberbedingungen den allgemeinen Plattform-AGB vor.
Die Nutzung der Betreiberfunktionen setzt eine erfolgreiche Registrierung und Freischaltung durch SnackGo voraus.
SnackGo ist berechtigt, zum Nachweis der Unternehmereigenschaft geeignete Unterlagen anzufordern, insbesondere:
Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Die Betreiberfunktionen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Freischaltung kann der Betreiber insbesondere:
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.
Der Betreiber ist allein verantwortlich für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte.
Hierzu zählen insbesondere:
Der Betreiber verpflichtet sich, seine Angaben aktuell und korrekt zu halten.
Der Betreiber darf ausschließlich Inhalte hochladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.
Mit dem Upload räumt der Betreiber SnackGo die zur Darstellung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Betreiber haben keinen Anspruch auf Entfernung negativer Bewertungen.
SnackGo behält sich vor, gemeldete Bewertungen zu prüfen und bei Verstößen gegen geltendes Recht oder diese Bedingungen zu entfernen.
SnackGo kann Betreibern anonymisierte und aggregierte Suchstatistiken bereitstellen.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder dauerhafte Verfügbarkeit dieser Daten besteht nicht.
Die bereitgestellten Statistiken dienen ausschließlich Informationszwecken.
Bestimmte Betreiberfunktionen sind kostenpflichtig.
Preise, Laufzeiten und Leistungsumfänge ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Tarifinformationen auf SnackGo.
Die Bezahlung erfolgt über die von SnackGo angebotenen Zahlungsmethoden.
Hierzu können insbesondere gehören:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Soweit nicht anders angegeben, beginnt die Laufzeit mit Abschluss des jeweiligen Abonnements.
Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif.
Abonnements verlängern sich automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, sofern sie nicht spätestens sieben Tage vor Ablauf gekündigt werden.
Die Kündigung kann über das Betreiberkonto oder in Textform erfolgen.
Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Betreiber zur Verfügung gestellt.
Der Betreiber erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
SnackGo kann Betreiberkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn:
Nach Beendigung des Betreiberkontos kann SnackGo:
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
Der Betreiber haftet für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte sowie für deren rechtliche Zulässigkeit.
SnackGo übernimmt keine Haftung für:
SnackGo kann diese Betreiberbedingungen anpassen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
Über wesentliche Änderungen werden Betreiber rechtzeitig informiert.