Die Bedingungen für die Nutzung von SnackGo – fair, klar und verständlich.
Stand: Juni 2026Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Plattform-AGB von SnackGo.
Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Plattform-AGB von SnackGo für alle registrierten Händler.
Im Falle von Widersprüchen gehen diese Händlerbedingungen den allgemeinen Plattform-AGB vor.
Die Nutzung der Händlerfunktionen setzt eine erfolgreiche Registrierung und Freischaltung durch SnackGo voraus.
SnackGo ist berechtigt, geeignete Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit anzufordern.
Hierzu können insbesondere gehören:
Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Die Händlerfunktionen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Freischaltung kann der Händler insbesondere:
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.
SnackGo dient ausschließlich der Präsentation von Produkten und der Kontaktanbahnung zwischen Händlern und Automatenbetreibern.
Über SnackGo werden keine Kaufverträge abgeschlossen.
SnackGo ist nicht Vermittler, Verkäufer, Käufer oder Vertragspartei möglicher Geschäftsabschlüsse.
Verträge kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Händlern und Betreibern zustande.
Der Händler verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
Dies betrifft insbesondere:
Der Händler haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
Soweit gesetzlich erforderlich, hat der Händler sämtliche lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten eigenverantwortlich einzuhalten.
Hierzu können insbesondere gehören:
SnackGo übernimmt keine Prüfung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Angaben.
Der Händler darf ausschließlich Inhalte hochladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.
Mit dem Upload räumt der Händler SnackGo die zur Darstellung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte ein.
SnackGo ist berechtigt, Produktangebote vor Veröffentlichung zu prüfen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
SnackGo kann Inhalte ablehnen, sperren oder entfernen, insbesondere wenn:
Die Nutzung der Händlerfunktionen kann kostenpflichtig sein.
Preise, Laufzeiten und Leistungsumfänge ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Tarifinformationen.
Die Bezahlung erfolgt über die von SnackGo angebotenen Zahlungsmethoden.
Hierzu können insbesondere gehören:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Soweit nicht anders angegeben, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des jeweiligen Abonnements.
Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
Abonnements verlängern sich automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit, sofern sie nicht spätestens sieben Tage vor Ablauf gekündigt werden.
Die Kündigung kann über das Händlerkonto oder in Textform erfolgen.
Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Händler zur Verfügung gestellt.
Der Händler erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
Der Händler haftet für:
Der Händler stellt SnackGo von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte oder Pflichtverletzungen des Händlers entstehen.
SnackGo kann Händlerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn:
Nach Beendigung des Händlerkontos kann SnackGo:
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
SnackGo übernimmt keine Haftung für:
Die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
SnackGo kann diese Händlerbedingungen anpassen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
Über wesentliche Änderungen werden Händler rechtzeitig informiert.